Erbschaftsberatung und Willensvollstreckung in Zürich

Sie möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird? Sie wollen Ihren Hinterbliebenen administrative und steuerliche Aufgaben ersparen? Oder ist ein Erbvorbezug zu Lebzeiten ein Thema? Gerne planen wir mit Ihnen Ihre Erbschaft, vollstrecken Ihren Willen und bieten Ihnen bewährte Lösungen, die wir in unserer langjährigen Praxis in der Erbschaftsberatung erarbeitet haben.

Worüber möchten Sie sich informieren?

Viele Eltern möchten einen Teil ihres Vermögens schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen – aus steuerlichen Gründen oder, um erbrechtlichen Konflikten vorzubeugen

Hier sind mehrere Varianten denkbar:

  • Erbvorbezug
  • Schenkung
  • Gemischte Schenkung mit Wohnrecht oder Nutzniessung
  • Verkauf

Mit einer sorgfältigen Planung stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Gerne übernehmen wir für Sie folgende Aufgaben:

  • Ehevertrag
  • Testament und Erbvertrag
  • Stiftungsgründung
  • Digitaler Nachlass
  • Aufbewahrung der relevanten Dokumente in unserem Safe

Vor allem in Familienunternehmen lohnt es sich, die Nachfolge früh zu planen und festzulegen, wie Sie Ihr Unternehmen weitergeben möchten. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema «Nachfolgeplanung und Nachfolgeregelung»

Nach Ihrem Tod sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Wir begleiten Ihre Angehörigen professionell und entlasten sie von vielen administrativen Aufgaben.

Willensvollstrecker übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Steuerinventar
  • Verwaltung der Erbschaft bis zur Erbteilung
  • Ausrichten von Vermächtnissen
  • Vertretung der Erben gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden
  • Alle Steuerverfahren, die mit dem Nachlass zusammenhängen
  • Verhandlungen und/oder Mediation mit Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmern
  • Vorbereitung der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Häufige Fragen zur Willensvollstreckung

Eine Erbteilung kann kompliziert werden. Deshalb möchten wir Ihnen einige hilfreiche Informationen mitgeben:

Was ist eine Willensvollstreckung?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Willensvollstreckung in den beiden Artikeln 517 und 518. Willensvollstrecker vertreten den Willen der verstorbenen Person. In ihrem Auftrag verwalten sie die Erbschaft, bezahlen die Schulden, richten Vermächtnisse aus und teilen den Nachlass nach ihren Wünschen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf.

Das Ziel einer Willensvollstreckung ist die Erbteilung. Willensvollstrecker sorgen dafür, dass die Erbengemeinschaft rasch handlungsfähig ist. Sie teilen den Nachlass (Hausrat, Bankguthaben, Wertschriften, Immobilien, Beteiligungen etc.) und übertragen ihn an die Erben und die Vermächtnisnehmer. Willensvollstrecker verhandeln mit Ämtern, Banken, Behörden, Erben, Vermächtnisnehmern, Versicherungen und Gläubigern, damit der Nachlass im Sinne der verstorbenen Person korrekt aufgeteilt wird.

Warum lohnt sich eine Willensvollstreckung?

Es kann recht anspruchsvoll sein, den Nachlass im Sinne der verstorbenen Person aufzuteilen. Auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, gibt es einige Stolpersteine. Das gilt besonders für Kantone ohne amtliche Erbteilungsbehörde wie den Kanton Zürich. Willensvollstrecker sorgen dafür, dass der Nachlass korrekt und effizient auf die Erben übertragen wird, und dass möglichst alle Beteiligten mit der Aufteilung einverstanden sind.

Wer ein Testament findet, muss es sofort einreichen. Die zuständige Behörde eröffnet es innert 30 Tagen den Erben. 30 Tage nachdem alle Erben das Testament erhalten haben, können sie einen Erbschein beantragen. Im Idealfall dauert es also 60 Tage, bis die Erben über den Nachlass verfügen können. Tatsächlich zieht sich die Testamentseröffnung häufig über mehrere Wochen oder Monate hin – erst recht, wenn nicht alle Erben auffindbar sind. Auch wenn die Erben den Erbschein bekommen haben, können sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Bis sich alle einig sind, ist die Erbschaft blockiert, und es drohen Verluste für alle Beteiligten. Das können Sie vermeiden, indem Sie einen geeigneten Willensvollstrecker ernennen, denn er kann in der Regel schon 14 Tage nach der Einlieferung des Testaments über den Nachlass verfügen.

Angehörige eignen sich nicht unbedingt als Willensvollstrecker. Die meisten wären von den vielen Aufgaben überfordert. Zudem sind sie voreingenommen und möchten diese Verantwortung lieber nicht tragen. Darum ist eine professionelle und unabhängige Willensvollstreckung eine sinnvolle Dienstleistung.

Warum braucht es einen kompetenten und vertrauenswürdigen Willensvollstrecker?

Ein erfahrener Willensvollstrecker kennt die lokalen Gegebenheiten und ist gut vernetzt mit den Steuer- und Grundbuchämtern. Er garantiert Neutralität und weiss, welche Massnahmen nach einem Todesfall nötig sind. Er sichert die Hinterlassenschaft, erledigt alle administrativen Aufgaben, minimiert die laufenden Kosten und führt die Erben zuverlässig zur Erbteilung. Für den überlebenden Ehegatten und die anderen Erben ist er eine wertvolle Stütze, weil er ihre Interessen wahrt und ihnen beratend zur Seite steht.

Wie setze ich einen Willensvollstrecker ein?

Sie wählen einen Willensvollstrecker aus und setzen ihn in Ihrem Testament oder Erbvertrag ein. Diesen Auftrag können Sie jederzeit widerrufen oder ändern. Es kann sein, dass ein Willensvollstrecker das Mandat ablehnt, in Pension geht oder vor Ihnen stirbt. Darum ist es sinnvoll, gleichzeitig einen Ersatz zu bestimmen.

Wie viel kostet eine Willensvollstreckung?

Willensvollstrecker haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung und den Ersatz ihrer Spesen. Entscheidend sind der Umfang und die Dauer des Mandats sowie die Komplexität und die Verantwortung, die damit verbunden ist. Die Stundentarife variieren stark. Darum empfehlen wir, den anwendbaren Tarif vorab in Erfahrung zu bringen.

Sie suchen einen kompetenten Erbschaftsberater oder einen unabhängigen und professionellen Willensvollstrecker? Erbrecht ist unser Fachgebiet.