Wie soll die Herausgabe der Nacherbschaft bewerkstelligt werden? Ist der Willensvollstrecker überhaupt zuständig für die Abwicklung des Nacherbfalls? Oder ist für die Auslieferung der Erbschaft an die Nacherben die Vorerbin und deren eigener Willensvollstrecker verantwortlich? Diesen und weiteren Fragen wird im vorliegenden Beitrag nachgegangen, jeweils verbunden mit Handlungsempfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.