Vorsorgeauftrag und andere wichtige Dokumente
Worüber möchten Sie sich informieren?
Generalvollmacht
Vorsorgeauftrag
Setzen Sie rechtzeitig einen gültigen Vorsorgeauftrag auf. So vermeiden Sie, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen amtlichen Beistand auswählt, wenn Sie infolge einer Krankheit (bspw. Demenz) oder eines Unfalls dauerhaft urteilsunfähig sind. Wir helfen Ihnen, einen Vorsorgeauftrag zu verfassen oder prüfen, ob ein bestehender Vorsorgeauftrag Ihre Wünsche korrekt wiedergibt.
Patientenverfügung
Anordnungen für den Todesfall
Testament
Im Testament legen Sie fest, wem Sie was hinterlassen möchten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ein Testament zu verfassen.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung.
Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag und anderen wichtigen Dokumenten:
Verschiedene Möglichkeiten zur Vertretung einer Person
Warum braucht es einen Vorsorgeauftrag?
Wie unterscheiden sich Vollmacht und Vorsorgeauftrag?
Was regelt ein Vorsorgeauftrag?
Wie verfassen Sie einen Vorsorgeauftrag?
Was regelt die Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung halten Sie Wünsche und Anweisungen zu medizinischen Massnahmen fest für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind. Ohne eine solche Verfügung müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Therapie wählen, die vermutlich am ehesten Ihrem Willen entspricht. Finden Sie Ihre eigenen Antworten auf diese Fragen und halten Sie sie schriftlich fest, damit im Ernstfall niemand darüber spekulieren muss.
Alternativ können Sie in Ihrer Patientenverfügung auch eine Vertrauensperson einsetzen, die für Sie die notwendigen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche mit dieser Person heute schon möglichst detailliert besprechen.
Wie bewahren Sie Ihre Patientenverfügung am besten auf?
Warum sind Anordnungen für den Todesfall sinnvoll?
Wie bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall auf?
Was regelt ein Testament?
Im Testament legen Sie fest, wem Sie nach Ihrem Tod was hinterlassen. Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag entfaltet das Testament seine Wirkung erst im Todesfall.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung
Wo bewahren Sie Ihr Testament auf?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachlassregelung im Todesfall zeitnah und von der richtigen Person gefunden wird. Sie können Ihr Testament auf einem Notariat oder bei Ihrem Willensvollstrecker hinterlegen.
Sie möchten sicher sein, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden? Wir helfen Ihnen, damit Sie bis zuletzt so selbstbestimmt wie möglich leben können.