Vorsorgeauftrag und andere wichtige Dokumente

Was passiert mit Ihnen und mit Ihrem Vermögen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden und handeln können? Sorgen Sie dafür, dass nicht andere für Sie entscheiden müssen. Halten Sie Ihre Wünsche rechtlich wirksam fest. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen, alle wichtigen Dokumente korrekt aufzusetzen.

Worüber möchten Sie sich informieren?

Mit einer Generalvollmacht stellen Sie Ihre Vertretung sofort sicher – ohne Verzögerung, ohne Beteiligung einer Behörde und ohne weitere Kosten.

Setzen Sie rechtzeitig einen gültigen Vorsorgeauftrag auf. So vermeiden Sie, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen amtlichen Beistand auswählt, wenn Sie infolge einer Krankheit (bspw. Demenz) oder eines Unfalls dauerhaft urteilsunfähig sind. Wir helfen Ihnen, einen Vorsorgeauftrag zu verfassen oder prüfen, ob ein bestehender Vorsorgeauftrag Ihre Wünsche korrekt wiedergibt.

In der Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie möchten und welche nicht. Wir unterstützen Sie dabei, eine Patientenverfügung aufzusetzen, die das eindeutig festlegt.
Aus den Anordnungen für den Todesfall erfahren Ihre Angehörigen, wie und wo Sie bestattet werden möchten. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Anordnungen festzuhalten, damit Ihre Angehörigen Ihre Wünsche kennen.

Im Testament legen Sie fest, wem Sie was hinterlassen möchten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, ein Testament zu verfassen.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung.

Häufige Fragen zum Vorsorgeauftrag und anderen wichtigen Dokumenten:

Sie möchten mehr über diese wichtigen Dokumente und über ihre korrekte Aufbewahrung erfahren? Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

Verschiedene Möglichkeiten zur Vertretung einer Person

Infografik zum Vorsogeauftrag

Warum braucht es einen Vorsorgeauftrag?

Mit Ihrer eigenen Regelung kommen Sie behördlichen Anordnungen zuvor. Im Vorsorge-auftrag bestimmen Sie selbst, wer für Sie zuständig sein soll, falls Sie dauerhaft urteils-unfähig werden – zum Beispiel wegen einem Unfall oder einer Krankheit. Wenn Sie keinen solchen Auftrag aufsetzen, gilt das Gesetz: Es sieht vor, dass Sie durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vertreten werden. Das ist möglicherweise nicht das, was Sie und Ihre Angehörigen sich wünschen.

Wie unterscheiden sich Vollmacht und Vorsorgeauftrag?

In einer Bank- oder Generalvollmacht können Sie zwar festschreiben, dass sie auch dann noch gelten soll, wenn Sie urteilsunfähig sind – so wie es im OR vorgesehen ist (Art. 35 Abs. 1). Behörden und Banken anerkennen solche Vollmachten aber nur beschränkt oder gar nicht. Diese Unsicherheit können Sie mit einem Vorsorgeauftrag beheben: Darin legen Sie fest, wer Sie betreut, wer sich um die Verwaltung Ihres Vermögens kümmert und wer befugt ist, für Sie Rechtsgeschäfte abzuschliessen. Bank- und Generalvollmachten sind geeignet, um die Vertretung bis zur Validierung Ihres Vorsorgeauftrags zu überbrücken.

Was regelt ein Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag umfasst drei Bereiche: Ihre Personensorge, Ihre Vermögenssorge und Ihre Vertretung im Rechtsverkehr. Diese Aufgaben lassen sich auf mehrere Personen aufteilen. So können zum Beispiel Angehörige für die Personensorge verantwortlich sein, während eine neutrale Fachperson (z.B. eine Treuhandgesellschaft) mit der Vermögenssorge und dem Rechtsverkehr beauftragt wird. Die Aufteilung verhindert Interessenkonflikte und ermöglicht eine gegenseitige Kontrolle.

Wie verfassen Sie einen Vorsorgeauftrag?

Ihren Vorsorgeauftrag müssen Sie wie ein Testament von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen. Ist das nicht möglich, muss er durch eine Urkundsperson öffentlich beurkundet werden.

Was regelt die Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung halten Sie Wünsche und Anweisungen zu medizinischen Massnahmen fest für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar sind. Ohne eine solche Verfügung müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Therapie wählen, die vermutlich am ehesten Ihrem Willen entspricht. Finden Sie Ihre eigenen Antworten auf diese Fragen und halten Sie sie schriftlich fest, damit im Ernstfall niemand darüber spekulieren muss.

Alternativ können Sie in Ihrer Patientenverfügung auch eine Vertrauensperson einsetzen, die für Sie die notwendigen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst können. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche mit dieser Person heute schon möglichst detailliert besprechen.

Download FMH Patientenverfügung (PDF Vorlage)

Wie bewahren Sie Ihre Patientenverfügung am besten auf?

Das Original bewahren Sie zu Hause auf und geben je eine Kopie Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, nahestehenden Angehörigen und/oder einer neutralen Vertrauensperson. Auf der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse können Sie eintragen lassen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sie hinterlegt ist.

Warum sind Anordnungen für den Todesfall sinnvoll?

Für Ihre Hinterbliebenen ist es hilfreich, wenn Sie Ihre Wünsche für die Beerdigung selbst festhalten. Sogar den Text der Todesanzeige und die Inschrift auf dem Grabstein können Sie vorbereiten. Wertvoll sind ausserdem ein Lebenslauf und eine Liste der wichtigsten Adressen. Halten Sie auch fest, wo Dokumente wie Testament und Ehevertrag aufbewahrt sind.

Wie bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall auf?

Ihre Anordnungen für den Todesfall sind bei Angehörigen, einer Vertrauensperson und/oder dem Willensvollstrecker am besten aufgehoben.

Was regelt ein Testament?

Im Testament legen Sie fest, wem Sie nach Ihrem Tod was hinterlassen. Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag entfaltet das Testament seine Wirkung erst im Todesfall.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Erbschaftsplanung und Willensvollstreckung

Wo bewahren Sie Ihr Testament auf?

Stellen Sie sicher, dass Ihre Nachlassregelung im Todesfall zeitnah und von der richtigen Person gefunden wird. Sie können Ihr Testament auf einem Notariat oder bei Ihrem Willensvollstrecker hinterlegen.

Sie möchten sicher sein, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden? Wir helfen Ihnen, damit Sie bis zuletzt so selbstbestimmt wie möglich leben können.