Wer ein Vermögen angespart hat und kinderlos ist, steht vor der Frage: Wer soll das Erbe dereinst erhalten? Grundsätzlich stehen drei Wege offen, wenn die gesetzliche Erbfolge aufgehoben und stattdessen eine gemeinnützige Institution bedacht werden soll. Erbeinsetzung, Legat oder die Gründung einer Stiftung. Dieser Beitrag zeigt, worauf zu achten ist.