Erstellen Sie rechtzeitig einen gültigen Vorsorgeauftrag. So vermeiden Sie, dass die KESB einen amtlichen Beistand für Sie auswählt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Mit einer Bankvollmacht stellen Sie sicher, dass Ihr Geld verfügbar bleibt, bis Ihr Vorsorgeauftrag wirksam wird. Bankvollmachten eignen sich jedoch nicht als Dauerlösung bei Urteilsunfähigkeit.