Organisation
Sie möchten Ihre Immobilienstrukturen klar regeln oder die optimale Eigentumsform wählen? Welche Vor- und Nachteile bietet Ihnen die jeweilige Form? Wie sieht es mit Finanzierung, steuer- und rechtlichen Konsequenzen aus? Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Worüber möchten Sie sich informieren?
Wahl der passenden Eigentumsform
Die Wahl der richtigen Eigentumsform ist entscheidend, um Ihre Vermögensziele zu erreichen.
Die Wahl der Eigentumsform kann einen grossen Einfluss haben auf die Tragbarkeit von Liegenschaften verheirateter Paare bei Scheidung und Tod. Die Optionen reichen von Alleineigentum, bei dem eine Person das vollständige Eigentumsrecht hat, über Miteigentum, das die Teilung des Eigentums zwischen mehreren Personen vorsieht, bis hin zu komplexeren Strukturen.
Finanzierung
Schenkung und Erbvorbezug
Steuerlich kann es interessant sein, wenn Eltern Liegenschaften schon zu Lebzeiten an die Kinder übertragen.
Dieser Entscheid sollte sich nicht allein auf steuerliche Aspekte abstützen, sondern auch der Praktikabilität und den zivilrechtlichen Folgen Rechnung tragen. Gerne beraten wir Sie umfassend dazu.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbvorbezug.
Nutzniessung oder Wohnrecht
Die Nutzniessung erlaubt es, eine Liegenschaft zu nutzen und daraus Einkünfte zu erzielen, während das Wohnrecht das Recht einräumt, in einer Liegenschaft zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein.
Nutzniessung und Wohnrecht bieten Wohnsicherheit und finanzielle Flexibilität ohne die Verpflichtungen eines Eigentümers. Sie ermöglichen es, Wohnraum für sich oder Angehörige zu sichern und können Teil einer strategischen Erbschaftsplanung sein, um zukünftige Erbstreitigkeiten zu minimieren.
Wir beraten Sie gerne und umfassend zu diesen Themen.
Ehegattengesellschaft
Für Ehepaare mit Errungenschaftsbeteiligung kann es vorteilhaft sein, eine Liegenschaft in ihr Gesamteigentum zu überführen.
Lassen Sie sich vor so einem Schritt von einer erfahrenen Fachperson beraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wir erklären Ihnen alle Optionen und setzen die notwendigen Verträge für Sie auf.
Erbvorbezugsgemeinschaft
Bei einem Erbvorbezug kann es sinnvoll sein, Liegenschaften zu Gesamteigentum statt zu Miteigentum zuzuweisen.
Eine Erbvorbezugsgemeinschaft kann sich vor allem eignen, um eine Rendite-Liegenschaft auf mehrere Nachkommen zu übertragen, um ihnen zusätzliches Einkommen zu verschaffen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie im Familienbesitz bleibt.
Stockwerkeigentum
Wenn Sie in eine spezifische Einheit innerhalb eines Gebäudes investieren möchten bietet das Stockwerkeigentum die Möglichkeit, die vollständige Kontrolle über Ihr Eigentum zu erlangen.
Sie können Ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder anpassen und gleichzeitig von gemeinschaftlichen Anlagen profitieren, die den Lebenswert steigern.
Wir beraten Sie gerne bei allen Optionen und helfen bei der Umsetzung.
Immobilien AG
Liegenschaften langfristig zusammenhalten mit einer Immobilien AG
Der Entscheid, ob Liegenschaften im Direktbesitz oder in einer Immobiliengesellschaft gehalten werden, sollte nicht vorschnell getroffen werden. Neben steuerlichen Gründen spielt die Beschaffenheit Ihrer Immobilien eine ebenso wichtige Rolle, wie der strategische Planungshorizont.
Wir beraten Sie zu diesen Themen ganzheitlich, eruieren Ihr Steuersparpotenzial und setzen die nötigen Verträge für Sie auf (inkl. Sacheinlage, Darlehen und Aktionärbindungsvertrag).
Sie suchen Unterstützung bei der Suche nach der richtigen Organisationsform? Wir beraten Sie gerne und finden die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.