Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern

Titel

Erbschafts- und Schenkungssteuern heute und morgen

Autor

Dr. Marc'Antonio Iten

Publikation

TREX – Der Treuhandexperte

Datum

1.4.2015

Auszug

Ziel der Erbschaftssteuerreform – über die voraussichtlich im Juni 2015 abgestimmt wird – ist es, Vermögen über 2 Mio. Franken mit 20 Prozent zu besteuern. Die Autoren stellen im folgenden Beitrag dar, wie Erbschaften und Schenkungen nach aktuellem Recht behandelt werden und was sich bei Annahme der Initiative ändert.
Häufige Fragen: Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern

Was sind Erbschaftssteuern?

Die Erbschaftssteuer erfasst «unentgeltliche Vermögensübergänge von Todes wegen». Darunter fallen die Anteile der Erben am Nachlass, Vermächtnisse, Schenkungen auf den Todesfall sowie Vorsorge- und Versicherungsleistungen, die von der Einkommenssteuer befreit sind. Erbschaftssteuern fallen in die Kompetenz der Kantone und sind auf Bundesebene nicht harmonisiert. Das führt zu einer Vielfalt von Steuerordnungen. Um einen Sachverhalt zu beurteilen, muss man darum die kantonale Steuergesetzgebung konsultieren. Bei 26 Kantonen sind das 26 Erbschaftssteuergesetze.

 

 

Wer erhebt Erbschaftssteuern?

Erbschaften werden in erster Linie in dem Kanton besteuert, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. Dazu kommen steuerliche Sonderanknüpfungen, z.B. für Liegenschaften und Betriebsstätten. In diesen Fällen können gleichzeitig mehrere Kantone Erbschaftssteuern erheben. Für die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist es gleichgültig, wo die Erben wohnen. Für Erben, die im Ausland leben, können jedoch zusätzliche Erbschaftssteuern dazukommen. Um das zu klären, muss man die Doppelbesteuerungsabkommen konsultieren.

 

 

Wer bezahlt die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer bezahlen in der Regel die Erben und Vermächtnisnehmer. Einige Kantone erheben Nachlasssteuern. Dort wird die Erbschaftssteuer direkt aus dem Nachlass bezahlt. Der Steueranspruch entsteht beim Erwerb des Vermögens, also mit der Eröffnung des Erbgangs nach dem Tod des Erblassers.

 

 

Wie werden Liegenschaften besteuert?

Der Vermögenssteuerwert ist massgebend für die Staats- und Gemeindessteuer. Er ist in der Regel deutlich tiefer als der Marktwert. Der Steuerwert wird sporadisch neu geschätzt und bleibt bis zur nächsten rechtskräftigen Einschätzung gleich.

Für die Erbschaftssteuer ist hingegen der effektive Verkehrswert massgebend. Er entspricht dem Marktpreis, der am Tag der Einschätzung erzielt werden könnte. Für die Berechnung der Erbschaftsteuer schätzen die Steuerämter den Verkehrswert neu.

Wenn zu einem Nachlass Liegenschaften in anderen Kantonen gehören, kommt es zu einer interkantonalen Steuerausscheidung. Jeder Kanton bewertet Liegenschaften nach eigenen Regeln. Deshalb werden sogenannte Repartitionswerte als Korrekturfaktor herangezogen. Das ist ein Prozentsatz, mit dem die kantonalen Steuerwerte angeglichen werden. Die Schweizerische Steuerkonferenz legt die Repartitionsfaktoren regelmässig neu fest.

 

 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer hängt ab vom Wohnkanton der verstorbenen Person, vom Wert der Erbschaft, vom Verwandtschaftsgrad sowie von steuerrechtlichen Sonderanknüpfungen. Die Steuer steigt überproportional zum Nachlassvermögen: Je grösser das Vermögen, desto höher ist in der Regel der kantonale Grundtarif für die einfache Steuer. Die einfache Steuer wird in einer Reihe von Kantonen mit einem Faktor multipliziert, der vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Je näher verwandt eine begünstigte Person ist, desto tiefer fällt die Erbschaftssteuer aus.

 

 

Was sind Schenkungssteuern?

Schenkungssteuern sollen verhindern, dass jemand zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, um die Erbschaftssteuer zu umgehen. Als Schenkung gilt im Zivilrecht jede Zuwendung, mit der jemand aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird (Art. 239 Abs. 1 OR).

Die Schenkungssteuer erfasst unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten. Dazu zählen auch Erbvorbezüge und Erbauskäufe. Sie fallen in die Kompetenz der Kantone und sind auf Bundesebene nicht harmonisiert, darum gibt es 26 unterschiedliche Schenkungssteuergesetze.

 

 

Welcher Kanton erhebt Schenkungssteuern?

Bewegliches Vermögen darf nur der Kanton besteuern, in dem die schenkende Person wohnt. Liegenschaften werden am Ort ihrer Lage besteuert. Wo die beschenkte Person wohnt, ist unerheblich.

 

 

Wer bezahlt die Schenkungssteuer?

Die beschenkte Person. Der Steueranspruch entsteht bei der Eigentumsübertragung, zum Beispiel beim Eintrag ins Grundbuch.

 

 

Wie werden Liegenschaften besteuert?

Der Vermögenssteuerwert ist massgebend für die Staats-, Gemeinde- und Direkte Bundessteuer. Er ist in der Regel deutlich tiefer als der Marktwert. Der Steuerwert wird sporadisch neu geschätzt und bleibt bis zur nächsten rechtskräftigen Einschätzung gleich.

Für die Schenkungssteuer ist der effektive Verkehrswert massgebend. Er entspricht dem Marktpreis am Tag der Einschätzung. Für die Berechnung der Schenkungssteuer schätzen die Steuerämter den Verkehrswert neu. Schenkungen werden objektbezogen besteuert. Darum entfällt eine interkantonale Steuerausscheidung, wie sie bei der Erbschaftssteuer notwendig sein kann.

 

 

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Sie hängt ab vom Wohnkanton des Schenkenden, vom Wert der Schenkung, vom Verwandtschaftsgrad sowie von steuerrechtlichen Sonderanknüpfungen.

Die Beschenkten werden unterschiedlich besteuert, je nachdem, ob und wie eng sie mit dem Schenkenden verwandt sind. Schenkungen unter Ehepaaren sind in der ganzen Schweiz steuerfrei, Schenkungen an Nachkommen in allen Kantonen ausser Appenzell Innerhoden, Neuenburg und Waadt. Obwalden und Schwyz erheben gar keine Schenkungssteuern; Luzern nur auf Schenkungen in den letzten fünf Jahren vor dem Tod des Schenkenden.

 

 

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