Erbrechtsrevision #1

Titel

«Mehr Freiheit dank reduzierten Pflichtteilen»

Autor

Dr. Marc'Antonio Iten

Publikation

Lokalinfo

Datum

28.7.2022

Auszug

Auf den 1. Januar 2023 tritt die Revision des Erbrechts in Kraft. Das müssen Sie dabei wissen.
Häufige Fragen: Erbrechtsrevision #1

Weshalb soll ich ein Testament aufsetzen?

Das Erbrecht wird revidiert. Pünktlich auf den 1.1.2023 tritt die Revision in Kraft. Dabei wird der Pflichtteil der Eltern ganz verschwinden. Derjenige von Kindern wird reduziert. Als künftige Erblasserin oder Erblasser können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. Dies bietet Ihnen mehr Flexibilität, bspw. für Patchwork, KMU-Beteiligungen, Liegenschaften oder die Begünstigung weiterer Personen oder Institutionen. Mit einem Testament heben Sie die gesetzliche Erbfolge auf und ersetzen sie durch Ihre persönliche Regelung. Schon heute können Sie ein Testament aufsetzen, dass der Revision Rechnung trägt.

 

 

Soll ich mein Testament auf Anfang 2023 anpassen?

Bestehende Testamente bleiben auch nach dem 1.1.2023 gültig. Sie sind auf jeden Fall gut beraten, wenn Sie Ihre Nachlassplanung rechtzeitig überdenken und bei Bedarf anpassen. Denn einige Formulierungen, die in älteren Testamenten häufig verwendet werden, können in Zukunft Fragen aufwerfen und zu Streit führen. Eine Überprüfung sollte sowieso in Abständen von fünf bis zehn Jahren vorgenommen werden. Die laufende Revision ist ein idealer Anlass dafür.

 

 

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