Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers
Willensvollstrecker unterstehen einer strafrechtlichen, berufsrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.
Willensvollstrecker unterstehen einer strafrechtlichen, berufsrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.
Das schweizerische Haftpflichtrecht ist ein ausserordentlich breites Gebiet.
Im Mittelpunkt dieses Werks steht das Fünf-Phasen-Modell der Willensvollstreckung das in einer langjährigen Praxis entwickelt wurde.
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